NÖ Bildungsförderung

 

Das Land Niederösterreich fördert Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen, die die Kosten für ihre Fort- und Weiterbildung selbst tragen.

 

  Was wird gefördert:
  • 50 % der Kurskosten von ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
  • 80 % der Kurskosten von WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen
  • Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens EUR 2.640,00 als Förderung in Anspruch genommen werden.
  Wer wird gefördert:
  • ArbeiternehmerInnen
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten
  • SozialhilfeempfängerInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen (ausgenommen Lehre mit Matura)
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen
  Voraussetzungen:
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Besuch eines berufsspezifischen Weiterbildungskurses bei einem in NÖ zertifizierten Bildungsträger oder bei einem nach den bisherigen Bestimmungen anerkannten Bildungsträger
  • Die Anträge samt allfälliger Beilagen müssen bis spätestens ein Jahr nach Ende des Kurses (Moduls) bzw. Ablegung der Abschlussprüfung eingebracht werden.
    Mehr Informationen
zum Bildungsförderungs-Antrag
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